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Donnerstag, 9. März 2023

UKBW-Änderung (BW)

Beantragung der Kostenübernahme über das UKBW-Abrechnungsformular

Seit dem 01. März 2023 findet die Beantragung der Kostenübernahme in Baden-Württemberg nicht mehr über die Staatlichen Schulämter bzw. Regierungspräsidien statt. Zukünftig soll zur Beantragung der Kostenübernahme das UKBW-Abrechnungsformular genutzt werden.

Zitat: https://www.ukbw.de/informationen-service/service/formulare/erste-hilfe/ (Stand 09.03.2023):

"Nach der mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg getroffenen Vereinbarung müssen an allgemeinbildenden Schulen mindestens fünf Prozent des Lehrpersonals und an berufsbildenden Schulen mindestens zehn Prozent der Lehrenden zu Ersthelfenden ausgebildet werden. Die Unfallkasse übernimmt die Aus- oder Fortbildungskosten auch über die Mindestausbildungsquote hinaus.

Die Fortbildung der Ersthelfenden hat in der Regel im Abstand von zwei Jahren zu erfolgen.

Damit die betrieblichen Ersthelfenden im Notfall wissen, was zu tun ist, und schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können, übernimmt die UKBW die Lehrgangsgebühren für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden ihrer Mitgliedsbetriebe. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer sogenannten „ermächtigten Ausbildungsstelle“ absolviert wird.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. März 2023 die Beantragung der Kostenübernahme nicht mehr durch die staatlichen Schulämter bzw. Regierungspräsidien stattfindet. Nutzen Sie zukünftig zur Beantragung der Kostenübernahme das UKBW-Abrechnungsformular."

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